Abtretung künftiger Dividendenausschüttungsansprüche – oder: Nachsteuer in Dreieckskonstellationen

Bei Veräußerung/Abtretung eines künftigen Dividendenausschüttungsanspruches vom Aktieninhaber an einen Dritten liegt zwar für eine Kapitalgesellschaft ein Bezug i.S. des § 8b Abs. 1 Satz 2 (heute Satz 5) KStG vor, dieser führt aber nicht unmittelbar zu einer Körperschaftsteuerminderung bei der die Dividende leistenden Gesellschaft, so dass es nicht zu einer

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Dividendenabhängige Tantiemen – und der „Verwässerungsausgleich“ bei effektiven Kapitalerhöhungen

Die Regelung des „Verwässerungsschutzes“ bei nominellen Kapitalerhöhungen in § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG ist nicht entsprechend auf Fälle effektiver Kapitalerhöhung anwendbar. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht im Falle iner deutschen Großbank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Dort arbeitete der Arbeitnehmer von 1963 bis zu seinem Eintritt in den

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