Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde, welche die Anordnung der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren gemäß § 81g StPO betraf, ohne Erfolg geblieben. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte den Beschwerdeführer mit Urteil vom 14.05.2019 wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn
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