DNA-Mischspuren – und die Urteilsgründe

Die Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist so auszugestalten, dass die Wahrscheinlichkeitsberechnung für das Revisionsgericht nachvollziehbar ist.

Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen

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DNA-Untersuchung auf Kassenkosten

Eine gesetzliche Krankenkasse ist nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen nicht verpflichtet, wegen möglicher Erblindung des noch ungeborenen Kindes eine DNA-Untersuchung zu bezahlen. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert kein „Recht auf ein gesundes Kind“.

Die 1981 geborene Antragstellerin des

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Der Wert einer DNA-Analyse

Jedenfalls bei einem Seltenheitswert im Millionenbereich kann das Ergebnis der DNA-Analyse wegen der inzwischen erreichten Standardisierung der molekulargenetischen Untersuchung für die Überzeugungsbildung des Tatrichters dahin, dass die gesicherte Tatortspur vom Angeklagten herrührt, ausreichen, wenn die Berechnungsgrundlage den von der Rechtsprechung

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