Der unwürdige Doktor

Der Entzug des Doktorgrades wegen „Unwürdigkeit“ kommt nur bei wissenschaftsbezogenen Verfehlungen in Betracht.

Dies betonte jetzt das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde eines Physikers, der sich gegen verwaltungsgerichtliche Urteile gewandt hatte, wonach ihm sein Doktortitel wegen manipulierter Forschungsergebnisse zu Recht aberkannt

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