Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (DBA), das die Erbschaft-, Schenkung-, Einkommen- und Vermögensteuer umfasst und weder gekündigt noch geändert worden ist, kommt es für die Schenkungssteuer auf die „Ansässigkeit der an der Schenkung beteiligten Personen“ an. Dabei ist es ohne Bedeutung, wenn zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer in Schweden abgeschafft
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