Das Verbot der Doppelbestrafung

Durch den in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthaltenen Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung wird kein Mitgliedstaat daran gehindert, wegen Steuerhinterziehung nacheinander eine steuerliche Sanktion (Steuerzuschlag) und danach eine strafrechtliche Sanktion zu verhängen, wenn die erste

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Strafe trotz bereits verhängtem Bußgeld?

Nach Ansicht des Generalanwalts beim Gerichtshof der Europäischen Union steht die Charta der Grundrechte der Europäischen Union dem nicht entgegen, dass eine Person strafrechtlich verfolgt wird, gegen die bereits wegen derselben Handlung eine bestandskräftige Verwaltungssanktion verhängt wurde. Das Willkürverbot gebietet

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