Die Werbefläche an der Hauswand

Eine übergroße Werbefläche an einer Hauswand widerspricht dem Verunstaltungsverbot des Art. 8 Satz 2 BayBO. Nach dieser Vorschrift dürfen bauliche Anlagen das Straßen, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten.

Eine solche Werbeanlage verunstaltet das Orts- und Straßenbild i. S. d. Art.

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Der Omnibusbetrieb in der Nachbarschaft

Zu den nachbarrechtlichen Abwehrmöglichkeiten gegen einen Omnibusbetrieb am Ende der (diffusen) Bebauung einer in den Außenbereich hineinführenden Straße hatte jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu entscheiden:

Für die Frage, ob sich eine bauliche Erweiterung – auch in Form einer

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