Der Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs in § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 BauNVO umfasst auch Nebenerwerbsbetriebe.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall ist das Oberverwaltungsgericht Hamburg im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass die allgemeine
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