Recht auf Vergessen II – und die Meinungsfreiheit der Inhalteanbieter

Die Meinungsfreiheit der Inhalteanbieter ist bei der Prüfung eines Unterlassungsanspruchs gegen Suchmaschinenbetreiber zu berücksichtigen.

Dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein Rechtsstreit zugrunde, der eine unionsrechtlich vollständig vereinheitlichte Materie betrifft. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

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Recht auf Vergessen I – auch für Mörder

Online-Pressearchive können zu Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen verpflichtet sein.

Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betrifft einen Rechtsstreit, der zwar im Anwendungsbereich des europäischen Unionsrechts liegt, das aber von den Mitgliedstaaten verschieden ausgestaltet werden kann. Das

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