Deutsches Rotes Kreuz

Ehrenamt beim DRK – und der Versicherungsschutz

Ehrenamtlich tätige Mitglieder von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen sind gesetzlich unfallversichert, wenn die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem Unternehmen innerlich zusammenhängt. Der gesamte Aufgabenbereich, einschließlich der organisatorischen, administrativen und sozialen beziehungsweise vereinsrechtlichen Belange, ist geschützt.

So hat

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