Schlecker-Drogeriemarkt

Das Drogeriekartell – und der Schadensersatz für den Einzelhändler

Die Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters der Schlecker-Drogeriemärkte geht in eine neue Runde. Der Insolvenzverwalter des Anton Schlecker e.K. i.L. verlangt von den beklagten Herstellern Schadensersatz in Höhe von mindestens 212,2 Mio. €. Schlecker war bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens 2012 eines der bundesweit größten Einzelhandelsunternehmen für Drogeriemarkenartikel. Die Preise für die

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10% – auch auf fremde Rabatt-Coupons

Für den Bundesgerichtshof ist es grundsätzlich nicht unlauter, wenn ein Unternehmen Rabatt-Coupons seiner Mitbewerber einlöst. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Falls warb ein Unternehmen, das bundesweit Drogeriemärkte betreibt, damit, dass in ihren Filialen Kunden 10%-Rabatt-Coupons von Mitbewerbern vorlegen und einen entsprechenden Rabatt auf den Einkauf erhalten können. Die Zentrale

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