Erste Voraussetzung einer Anfechtung nach § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO in der Fassung vom 05.10.1994 (fortan nur: § 133 InsO) ist eine Rechtshandlung, welche der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine
Lesen