Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung missbraucht wird, auch einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) feststellen. Aufgrund ihrer Bindung an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit muss sie dabei jedoch eine etwaige Entscheidung oder Untersuchung seitens der nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde berücksichtigen. Dieser Entscheidung
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