Die DSGVO gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. Ob diese „Haushaltsausnahme“ auch die Weitergabe privater Chats mit beruflichen Folgen oder Videoaufnahmen im familiären Umfeld erfasst, soll der Gerichtshof der Europäischen Union klären.
Artikel lesen

























