Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Keine Grundsicherung fürs duale Studium

Während der Absolvierung eines dualen Studiums besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II.

In dem hier vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall nahm der klagende Student nach Abbruch eines Universitätsstudiums ein Studium an einer Fachhochschule im Bachelorstudiengang Angewandte Mathematik

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