Tragetaschen, die dem Transport gekaufter Waren durch Endverbraucher dienen, unterliegen unabhängig von ihrer Materialqualität oder Langlebigkeit der Systembeteiligungspflicht nach dem Verpackungsgesetz. Eine mögliche spätere Weiterverwendung der Taschen zu anderen Zwecken ändert daran nichts.
Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass auch besonders
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