Keine Dublin-Überstellung nach Ungarn

Ein Asylantragsteller darf wegen systemischer Mängel nicht nach Ungarn zur Durchführung eines Asylverfahrens überstellt werden.

In dem hier vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschiedenen Fall war der allein stehende syrische Asylantragsteller im Jahre 2014 u.a. über Ungarn in die Bundesrepublik

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Asylbewerber in Italien

Die Bedingungen für Asylbewerber in Italien sind nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nicht menschenrechtswidrig.

Asylbewerbern, die über Italien nach Deutschland eingereist sind, droht bei einer Rück­kehr nach Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung.

Zahlreiche Asylbewerber, die über

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Überlange Dublin-Verfahren

Auch bei einer überlangen Dauer des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen EU-Mitgliedstaates (hier: über neun Monate) besteht keine Pflicht zum Selbsteintritt des ersuchenden Mitgliedstaates nach Art. 3 Abs. 2 Dublin II-Verordnung infolge einer Ermessensreduzierung auf Null.

Aus der Rechtsprechung des

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Versäumte Fristen im Dublin-Verfahren

Die Fristen im Dublin-Verfahren sind nicht individualschützend.

Stimmt ein von Deutschland ersuchter EU-Mitgliedstaat der Aufnahme eines Asylantragstellers im Rahmen des Dublin-Verfahrens zu, so kann sich der Asylbewerber gegen seine Überstellung in diesen Mitgliedstaat nicht mit dem Argument wehren, dass die

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Asylverfahren in Polen

Jedenfalls seit dem Inkrafttreten der Änderung des polnischen Ausländergesetzes am 01.05.2014, nach welcher Asylbewerber bis zur gerichtlichen Entscheidung über ihren Eilantrag gegen negative Entscheidungen des Refugee Board zu ihrem Asylantrag nicht abgeschoben werden dürfen, ist kein Raum für die Annahme,

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