Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos, Griechenland

Flüchtlinge aus Griechenland

Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland können daher nach §

Artikel lesen
Bundesverwaltungsgericht

Flüchtlingen in Italien geht's gut!

Das Bundesverwaltungsgericht vermag keine  unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) anerkannte Flüchtlinge in Italien zu erkennen.

Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus

Artikel lesen
Flüchtling Hamburg Hafen

Aus Italien weitergereiste Asylsuchende

Aus Italien nach Deutschland weitergereiste Schutzberechtigte oder Asylsuchende ohne Aussicht auf Unterbringung und Arbeit in Italien dürfen nicht rücküberstellt werden.

Die Asylanträge eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag

Artikel lesen
Flüchtlinge

Rückführung unbegleiteter Minderjähriger

Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen muss ein Mitgliedstaat prüfen, ob für den Minderjährigen im Rückführungsstaat eine geeignete Aufnahmemöglichkeit vorhanden ist. Auch darf der Mitgliedstaat die Rückkehrentscheidung nicht vollstrecken, wenn zum Zeitpunkt der Abschiebung keine geeignete Aufnahmemöglichkeit mehr

Artikel lesen

Überstellung eines Schutzsuchenden nach Italien

In Italien liegen keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende vor, aufgrund derer einem im Dublin-Verfahren rücküberstellten Schutzsuchenden die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung droht.

Ein alleinstehender jüngerer gesunder Mann gehört nicht zu den besonders schutzbedürftigen

Artikel lesen

Keine Dublin-Überstellung nach Ungarn

Ein Asylantragsteller darf wegen systemischer Mängel nicht nach Ungarn zur Durchführung eines Asylverfahrens überstellt werden.

In dem hier vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschiedenen Fall war der allein stehende syrische Asylantragsteller im Jahre 2014 u.a. über Ungarn in die Bundesrepublik

Artikel lesen