Das Bundesverwaltungsgericht hat sechs parallele Verfahren nach § 78 Abs. 8 AsylG (Tatsachenrevision) zu „Dublin“-Überstellungen nach Italien bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-458/24 („Daraa“) ausgesetzt.
Die Kläger, jeweils drittstaatsangehörige Mitglieder von Familien mit
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