Eine Betreiberin von Spielhallen, für die am 30.06.2021 keine Erlaubnis erteilt war, kann in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht verlangen, dass der Spielhallenbetrieb geduldet wird, bis über einen Erlaubnisantrag entschieden ist. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zwei Beschwerdeverfahren, in denen die Beteiligten über die Duldung von Spielhallen
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