Modernisierungsarbeiten verpflichten nur im Ausnahmefall zum Auszug, im Regelfall ist eine hierauf gestützte Kündigung des Vermieters daher unwirksam.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Landgericht Berlin II auf die Berufung des 85-jährigen Mieters eine Räumungsklage der Vermieterin abgewiesen. Die wegen
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