Die ausgewilderten Wisente im Rothaargebirge

Während der Auswilderung von Wisenten („Freisetzungsphase“) kann eine Duldungspflicht des betroffenen Waldeigentümers aus dem Bundesnaturschutzgesetz bestehen. Voraussetzung ist, dass die Nutzung des Waldgrundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Allerdings muss der die Auswilderung Betreibende dem Waldeigentümer alle durch die ausgewilderten Tiere

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Die Sirene auf dem Dach

Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung sind Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Grundstücken verpflichtet, die Anbringung und auch den Fortbestand von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen ohne Entschädigung zu dulden. Das ist Teil der Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

Mit

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