Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung

Sind die Kipp-Entgelt, die ein Grubenentleerer für die Abwasserbeseitigungen nach einer Grubenentleerung für seine Kunden verauslagt, ein umsatzsteuerfreier durchlaufender Posten oder muss er hierauf bei der Weiterberechnung an seine Kunden zusätzliche Umsatzsteuer erheben?

Das Finanzgericht Hamburg beantwortet diese Frage in

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