Das sollte man vielen eBay-Händlern fett ins Stammbuch schreiben: Verspricht ein Verkäufer, dass bei seinem Verkaufsobjekt bestimmte Eigenschaften vorliegen, kann er sich nachher nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen.
In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall bot eine Frau über die
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