Eine Rückkehrentscheidung gegen einen Drittstaatsangehörigen, der ein Kind mit Unionsbürgerschaft erzieht, darf nicht allein auf geheim gehaltene sicherheitsrechtliche Erkenntnisse gestützt werden. Betroffenen muss ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz offenstehen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die unionsrechtlichen Anforderungen an Rückkehrentscheidungen gegen
Artikel lesen











































