Bundesverfassungsgericht

"linksunten.indymedia" – und das Vereinsverbot

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden der Betroffenen gegen das Vereinsverbot zur Website „linksunten.indymedia“ und die dieses Verbot bestätigenden Gerichtsentscheidungen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Begründung ist ein klassischer Zirkelschluss, wie ihn bereits das Bundesverwaltungsgericht genutzt hat: Die Adressaten des Vereinsverbots behaupten, sie seien kein Verein. Wenn sie aber kein Verein

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Sozialgerichtliche Verfahrensdauer

19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes. Wirksam ist nur ein zeitgerechter Rechtsschutz. Art.19 Abs. 4 GG fordert daher auch, dass Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit gewährt wird. Welche Verfahrensdauer noch angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls

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Kammergericht

Der in der Berufungsinstanz verletzte Öffentlichkeitsgrundsatz – und trotzdem keine Revisionszulassung

Das aus dem Justizgewährungsanspruch folgende Gebot effektiven Rechtsschutzes beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind. Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, darf

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Oberlandesgericht Köln

Nachtbriefkasten statt beA – und die fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung des Amtsgerichts

Erteilt das Gericht des ersten Rechtszugs entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung (§ 232 ZPO) überhaupt keine oder nur eine unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung, fehlt es bei einem – wie hier – anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Regel am ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung, weil dieser für die zutreffende Information über

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Bundesverfassungsgericht

Berufsgerichtliche Verfahren – und die Besorgnis der Befangenheit

Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde einer Ärztin gegen eine berufsgerichtliche Entscheidung mangels gerichtlicher Prüfung der möglichen Besorgnis der Befangenheit der an der Erteilung des Rügescheids mitwirkenden Personen erfolgreich: Der Ausgangssachverhalt Die beschwerdeführende, selbständige Ärztin betrieb im hier relevanten Zeitraum eine Gemeinschaftspraxis mit einem Kollegen. Im Anschluss an drei Kontrollen

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Sozialgericht Chemnitz

Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Eilverfahren

3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art.20 Abs. 3 GG) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Menschen mit mehr und Menschen mit weniger finanziellen Mitteln bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Dem dienen die gesetzlichen Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe. Diese kann allerdings davon abhängig gemacht werden, dass

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Gefängnis

Prozesskostenhilfe in einem Strafvollzugsverfahren

19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Dabei gewährleistet Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein,

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Unterschrift

Der nicht unterschriebene Berufungsschriftsatz – und die beglaubigte Abschrift

Der Mangel der Unterschrift in einem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz kann durch eine gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben werden, auf der der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten handschriftlich vollzogen worden ist. Voraussetzung ist freilich, dass bei Ablauf der Berufungsfrist zweifelsfrei feststeht, dass die Unterschrift unter dem Beglaubigungsvermerk

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Landgericht Hannover

Einstweilige Verfügung – oder: Verfassungsbeschwerde statt Widerspruch?

Der Grundsatz der Subsidiarität kann auch trotz Rechtswegerschöpfung nicht gewahrt sein. Mit der hier nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin-zutreffend- eine Verletzung in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG. Das Landgericht habe bewusst ein einseitiges Geheimverfahren

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BVerfGE

Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes – und das sozialgerichtliche Eilverfahren

Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn sonst den Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung ihrer Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann. Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der Regelungen über

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Justizzentrum Köln

Einstweilige Verfügung – und effektiver Rechtsschutz

Das Unterlassen eines Gerichts, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung seiner Dringlichkeit entsprechend zu behandeln, verfehlt die Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes, die in zivilrechtlichen Streitigkeiten durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verbürgt werden. Die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtsschutzgarantie gewährleistet in zivilrechtlichen

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Außenansicht

Amtsdelikte – und der individuelle Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein grundrechtlich radizierter individueller Anspruch auf effektive Strafverfolgung in Betracht kommen, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben und ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen

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Amtsgericht Potsdam

Das verwehrte Rechtsmittel gegen Justizverwaltungsakte

 Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG eröffnet den Rechtsweg gegen jede behauptete Verletzung subjektiver Rechte durch ein Verhalten der öffentlichen Gewalt, garantiert gerichtlichen Rechtsschutz sowohl dann, wenn jemand geltend macht, durch die öffentliche Gewalt mittels einer belastenden Maßnahme in seinen Rechten verletzt zu sein – „Anfechtungssachen„, als auch bei der

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Gefängnis

Suizidhilfe für einem Strafgefangenen?

Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen erfolgreich, in der dieser sich gegen abweisende Entscheidungen wegen der Beschaffung von Medikamenten zur Lebensbeendigung wehrte. Das Bundesverfassungsgericht monierte eine unzureichende Sachaufklärung der Fachgerichte und damit eine Verletzung des Strafgefangenen in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 GG: Der Ausgangssachverhalt Der

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung

Eine einzulegende Verfassungsbeschwerde gegen eine vom Oberlandesgericht bestätigte einstweilge Verfügung wird regelmäßig dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht gerecht (§ 90 Abs. 2 BVerfGG). Sie genügt nicht schon dann den Anforderungen von § 90 Abs. 2 BVerfGG, wenn der Rechtsweg formell erschöpft ist. Es müssen vielmehr alle nach Lage

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Darmstadt Gerichtsgebäude Steubenplatz

Effektiver Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Eilverfahren

Es stellt eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz dar, wenn im sozialgerichtlichen Eilverfahren eine nur unzureichende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache trotz Berührung einer höchst strittigen Rechtsfrage erfolgt. Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ansonsten dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Treppenhalle (um 1910)

Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes – und die unzulässige Rechtsbeschwerde

Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat der Kläger gegen das

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Gefängnis

Auslieferung – und die Bewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft

Das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art.19 Abs. 4 GG) gebietet eine Überprüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung der Generalsstaatsanwaltschaft nur insoweit, als bestimmte Einwendungen des Verfolgten der gerichtlichen Überprüfung noch nicht unterlegen haben. Macht der Verfolgte keine Einwendungen gegen die Bewilligung der Auslieferung geltend, ist eine gerichtliche Überprüfung der Bewilligungsentscheidung nicht möglich. Die

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Justizvollzugsanstalt

Die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

19 Abs. 4 GG fordert keinen Instanzenzug. Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art.19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle. Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen

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Justizvollzugsanstalt

Strafvollzug – Amtsermittlungspflicht und Willkürverbot

19 Abs. 4 GG gewährleistet einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt gewährleistet. Die fachgerichtliche Überprüfung kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht. Das Gericht

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Justizvollzugsanstalt

Einstweiliger Rechtsschutz in der Strafvollstreckung

Begehrt der inhaftierte Antragsteller die Verpflichtung zum Erlass einer von der Anstalt abgelehnten oder unterlassenen Maßnahme, so kommt vorläufiger Rechtsschutz nur unter den Voraussetzungen von § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG, § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht. Eine einstweilige Anordnung kann dann getroffen werden, wenn die Gefahr besteht,

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Strommasten

Rechtsschutzkonzentration bei der Bundesfachplanung

Der Ausschluss von direktem Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Bundesfachplanung in § 15 Abs. 3 Satz 2 des „Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz“ (NABEG) ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen Völker- und Unionsrecht.  Demgemäß sind Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes – über die das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 50 Abs.

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Landgericht Bremen

Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz – und die Gewährung von Prozesskostenhilfe

Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Es ist dabei verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich, die

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Bücherschrank

Der angehaltene Brief eines Inhaftierten

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten stattgegeben, die sich gegen die Anhaltung eines Briefs richtet. Die angegriffenen Beschlüsse verletzen, so das bundesverfassungsgericht, den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, indem sie dem daraus folgenden Vertraulichkeitsschutz nicht hinreichend Rechnung tragen. Überdies liegt ein

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Flüchtling Hamburg Hafen

Abschiebung eines Tschetschenen nach Russland – und der effektive Eilrechtsschutz

Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde eines russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Volkszugehörigkeit erfolgreich, die sich gegen die Versagung von Eilrechtsschutz bezüglich einer Abschiebung in die Russische Föderation richtete: Der Beschwerdeführer ist russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Volkszugehörigkeit. Seinen im Jahr 2015 im Bundesgebiet gestellten Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt)

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gesichert rechtsextem

„Alternative für Deutschland“ – oder: Karlsruhe schützt nicht vor dem Verfassungsschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) abgelehnt, der auf eine Zwischenentscheidung in einem vor dem Verwaltungsgericht Köln ((vgl. VG Köln, Beschluss vom 26.01.2021 – 13 L 104/21; OVG NRW, Beschluss vom 18.02.2021 – 5 B 175/21)) anhängigen Eilverfahren gerichtet ist.  Mit

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Krieg in Afghanistan

Vorläufig keine Abschiebung nach Afghanistan

Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung eine Abschiebung nach Afghanistan bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde untersagt: Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen

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Die Vollmacht des Verteidigers – und ihr Nachweis im Bußgeldverfahren

Wird der Ein­spruch im Bußgeldverfahren durch einen Rechtsanwalt eingelegt, spricht in der Regel eine Ver­mutung dafür, dass er hierzu bevollmächtigt ist. Die Vollmacht zur Ein­legung eines Einspruchs muss nicht schriftlich erteilt werden, ansonsten würde es den Rechtsschutz des Betroffenen unangemessen verkürzen, allein aus einer zu einem späteren Zeitpunkt unterschriebenen Vollmachtsurkunde

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Gefängnis

Menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die eine menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen in Justizvollzugsanstalten betreffen. In dem einen Fall wurde der Beschwerdeführer durch die erstinstanzliche Abweisung einer Amtshaftungsklage mit anschließender Anhörungsrüge in seinem Recht auf rechtliches Gehör und in der Gewährleistung des allgemeinen Willkürverbots verletzt, weil aus der Entscheidung

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Koran

DITIB – und der Streit um den islamischer Religionsunterricht in Hessen

Auf eine Verfassungsbeschwerde des DITIB Landesverbandes Hessen e. V. hat das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in einem gegen die Aussetzung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts an Schulen des Landes Hessen gerichteten Verfahren des vorläufigen  Rechtsschutzes wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art.19 Abs.

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Oberlandesgericht Stuttgart

Die nicht zugelassene Revision – als Verletzung des Justizgewährleistungsanspruchs?

Die Begründung von Verfassungsbeschwerden erfordert nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG eine substantiierte Auseinandersetzung mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht und mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts. Es ist darzulegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint. Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss

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Gefängnis

Die mangelnde Sachaufklärung der Strafvollstreckungskammer

Eine Abweisung strafvollzugsrechtlicher Rechtsbehelfe ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt den Anspruch des betroffenen Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 GG. Art.19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Die Gerichte sind verpflichtet, bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts einen

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LG Bremen

Beschwerde gegen die gerichtliche Wertfestsetzung – im Interesse und auf Weisung der Rechtsschutzversicherung

Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip garantiert den Parteien im Zivilprozess effektiven Rechtsschutz. Danach darf den Prozessparteien der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden. Dies beeinflusst die Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen.  Es gibt zwar

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Gefängnis

Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug – und die unzureichende Sachaufklärung der Gerichte

Das Rechtsstaatsprinzip, die materiell berührten Grundrechte und das Grundrecht aus Art.19 Abs. 4 GG sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden.  Besondere Bedeutung kommt einer verlässlichen Feststellung der Tatsachen, die der Rechtsanwendung zugrunde gelegt werden, bei der gerichtlichen Überprüfung von

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