Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen einen vom Amtsgericht Heilbron nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abgelehnten Wiederaufnahmeantrag in einem Verfahren über die Annahme als Kind richtete:
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung
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