Mit den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes – hier: Berufungsbegründung – als elektronisches Dokument aus technischen Gründen bei einer Funktionsunfähigkeit der beA-Karte hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen – und dabei die Anforderungen
Artikel lesen

























