Ein Anwalt ohne Telefax

Das Bundesarbeitsgericht neigt zu der Auffassung, dass Rechtsanwälte nach der verpflichtenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs kein Faxgerät mehr zum Zwecke der Ersatzeinreichung von Schriftsätzen an das Gericht vorhalten müssen.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist dem Kläger am 12.12.2023 zugestellt worden.

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Aktenstapel

Ersatzeinreichung – und die Glaubhaftmachung

Zur Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf es der anwaltlichen Versicherung des Scheiterns einer oder mehrerer solcher Übermittlungen nicht, wenn sich aus einer Meldung auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer, des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs

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Bundesarbeitsgericht

Revisionsbegründung per Telefax

Gemäß § 46g Satz 1 ArbGG sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die

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Kalender

Die ablaufende Begründungsfrist – und das noch nicht zugeteilte „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“

Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, so dass sie in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente übermitteln müssen. Beantragt ein Steuerberater wegen Nichtnutzung

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Mailbox

Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ – und keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Rechtsanwälte haben keinen Anspruch auf Verwendung einer dem heutigen Stand der Technik entsprechenden, sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungstechnik bei der Übermittlung von Nachrichten mittels des für die Anwaltschaft verpflichtenden „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“.

Dies entschied jetzt der Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofsauf die Klage

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Das Bundesarbeitsgericht – und das EGVP

Über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Bundesarbeitsgerichts kann eine Nichtzulassungsbeschwerde seit dem 1.01.2018 nur dann eingereicht werden, wenn die als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist. Die gesetzliche Form ist nicht mehr

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