Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Auskunftsverpflichtung der Ehegatten in der Folgesache Versorgungsausgleich und zu deren zwangsweiser Durchsetzung zu befassen, wenn das Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Ehescheidung streitig ist: Nach § 220 Abs. 1 FamFG kann das Gericht über Grund und Höhe der Versorgungsanrechte Auskünfte von den Ehegatten einholen.
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