Chordirigent

Der Unfall des ehrenamtlichen Chorsängers

Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, gerade wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht.

In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Rechtsstreit hatte das Mitglied eines Frauenchores geklagt, der

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Deutsches Rotes Kreuz

Ehrenamt beim DRK – und der Versicherungsschutz

Ehrenamtlich tätige Mitglieder von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen sind gesetzlich unfallversichert, wenn die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem Unternehmen innerlich zusammenhängt. Der gesamte Aufgabenbereich, einschließlich der organisatorischen, administrativen und sozialen beziehungsweise vereinsrechtlichen Belange, ist geschützt.

So hat

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Kündigung eines Ehrenamtlers

Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Demgemäß unterliegt eine Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den (gemeinnützigen) Auftraggeber auch keinem arbeitsrechtlichem Kündigungsschutz.

In einem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hat ist der Beklagte Träger einer örtlichen Telefonseelsorge. Zu

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Mit 60 in die freiwilligen Feuerwehr

Die hamburgische Regelung in § 13 FeuerwG und §§ 10, 11 VOFFeuerw, nach der Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, keinen aktiven Feuerwehrdienst mehr leisten dürfen, ist nach Ansicht des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts mit höherrangigem Recht vereinbar.

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Schreibblock

Der Bürgermeister und seine Feuerwehr

Auch in der freiwilligen Feuerwehr haben Loyalpflichten und Corpsgeist zu herrschen – und wer Kritik an seinem Dienstherrn übt, fliegt aus seinem ehrenamtlichen Dienst.

Ein praktisches Beispiel hierfür bot jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das die Entlassung des Wehrführers einer Freiwilligen

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Schülergericht

Nach Erfahrungen mit Schülergerichten in mehreren Bundesländern werden jetzt in Sachsen landesweit Schülergerichte eingeführt, nachdem man mit den Modellprojekten gute Erfahrungen gesammelt hat. Gestartet wird mit Beginn des neuen Schuljahres.

Unter einem Schülergericht ist kein Jugendgericht im Sinne des Prozessrechts

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