Deutsches Rotes Kreuz

Der Unfall des DRK-Helfers – bei einem gegenseitigen Freundschaftsbesuch

Ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) ist bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert.  Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht in dem Fall eines ehrenamtlichen Vorsitzenden eines DRK-Ortsvereins, der seit 25 Jahren eine Freundschaft mit einem anderen DRK-Ortsverein pflegt. Die Mitglieder der Ortsvereine

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Chordirigent

Der Unfall des ehrenamtlichen Chorsängers

Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, gerade wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Rechtsstreit hatte das Mitglied eines Frauenchores geklagt, der am 3. Dezember 2016 in den Räumlichkeiten einer evangelischen Kirchengemeinde

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Ukrainische Flagge

Abzugsfähigkeiten von Spenden für die Ukraine

Deutschland nimmt großen Anteil an dem Kriegsgeschehen in der Ukraine. Die Menschen helfen wo sie können, durch Sachspenden, die Aufnahme von Flüchtlingen, persönlichem Einsatz oder natürlich auch Geldspenden. In Zeiten wie diesen ist ein schnelles Handeln besonders wichtig, und die meisten helfen um des Helfens willen, ohne überhaupt über die

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Kreisverkehr "Zeithain" in Teningen

Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten – und der Anspruch auf Bildungszeit

Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg verpflichtet den Arbeitgeber, den anspruchsberechtigten Arbeitnehmer auf dessen spätestens acht Wochen vor Beginn einer Bildungsmaßnahme schriftlich zu stellenden Antrag von der Arbeitspflicht freizustellen. Der Anspruch auf Bildungszeit ist damit ein gesetzlich begründeter Freistellungsanspruch.  In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte eine technische Angestellte geklagt, der von

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Deutsches Rotes Kreuz

Ehrenamt beim DRK – und der Versicherungsschutz

Ehrenamtlich tätige Mitglieder von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen sind gesetzlich unfallversichert, wenn die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem Unternehmen innerlich zusammenhängt. Der gesamte Aufgabenbereich, einschließlich der organisatorischen, administrativen und sozialen beziehungsweise vereinsrechtlichen Belange, ist geschützt. So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines Mitglieds

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Steuerfrei im Ehrenamt dank Ehrenamtspauschale

Was ist die Ehrenamtspauschale? Sofern Sie ehrenamtlich tätig sind und kleinere Entschädigungen für Ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten, sind für die ersten 720,- € weder Steuern noch Sozialabgaben zu zahlen. Dieser Freibetrag nennt sich Ehrenamtspauschale. Der Freibetrag ist in § 3 Nr. 26 a EStG geregelt. Danach sind nebenberufliche Tätigkeiten bis

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Der ehrenamtliche Ärzteblatt-Redakteur – und die Künstlersozialkasse

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Redaktionsmitglieder eines (jedenfalls auch) der Öffentlichkeitsarbeit dienenden Presseorgans einer Ärztekammer unterliegen dem Grunde nach der Abgabepflicht nach §§ 25, 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG. Nach § 24 KSVG ist ein Unternehmer zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn er eines der folgenden Unternehmen betreibt: Buch, Presse- und sonstige Verlage,

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Die Grenzen der Ehrenamtlichkeit eines Nachlasspflegers

Wer Nachlasspflegschaften in einem Umfang führt, der die Annahme einer beruflichen Tätigkeit rechtfertigt, handelt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht mehr ehrenamtlich. Zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten gehören alle Tätigkeiten, die in einem anderen Gesetz als dem UStG ausdrücklich als solche genannt werden, die man im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als ehrenamtlich

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Kündigung eines Ehrenamtlers

Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Demgemäß unterliegt eine Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den (gemeinnützigen) Auftraggeber auch keinem arbeitsrechtlichem Kündigungsschutz. In einem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hat ist der Beklagte Träger einer örtlichen Telefonseelsorge. Zu diesem Zweck unterhält er Räumlichkeiten, in denen ein hauptamtlicher und

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Mit 60 in die freiwilligen Feuerwehr

Die hamburgische Regelung in § 13 FeuerwG und §§ 10, 11 VOFFeuerw, nach der Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, keinen aktiven Feuerwehrdienst mehr leisten dürfen, ist nach Ansicht des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts mit höherrangigem Recht vereinbar. In dem jetzt vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht entschiedenen Eilverfahren ist der

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Bundesfinanzhof

Steuervorteile einer ehrenamtlichen Tätigkeit

In Deutschland ist die Bereitschaft, eine ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen, immer geringer werdend. Geschätzt sind 23 Mio. in Vereinen oder Verbänden und Kirchen ehrenamtlich tätig. Dadurch werden viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens unterstützt. Ohne die Ehrenamtler würde es oftmals düster aussehen bezüglich der Arbeit und der Existenz der

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Schreibblock

Der Bürgermeister und seine Feuerwehr

Auch in der freiwilligen Feuerwehr haben Loyalpflichten und Corpsgeist zu herrschen – und wer Kritik an seinem Dienstherrn übt, fliegt aus seinem ehrenamtlichen Dienst. Ein praktisches Beispiel hierfür bot jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das die Entlassung des Wehrführers einer Freiwilligen Feuerwehr durch den Bürgermeister billigte: Im Juli 2009 fand in

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Schülergericht

Nach Erfahrungen mit Schülergerichten in mehreren Bundesländern werden jetzt in Sachsen landesweit Schülergerichte eingeführt, nachdem man mit den Modellprojekten gute Erfahrungen gesammelt hat. Gestartet wird mit Beginn des neuen Schuljahres. Unter einem Schülergericht ist kein Jugendgericht im Sinne des Prozessrechts zu verstehen. Es existieren keine richterlichen Befugnisse. Geschulte Jugendliche führen

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Keine Zeitgutschrift bei Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter während der Gleitzeit

§ 29 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) verpflichtet die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Zuständigkeitsbereich der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) nicht dazu, Arbeitnehmern, die ihr Amt als ehrenamtliche Richter zu einer Zeit ausüben, in der sie nach einem für das Arbeitsverhältnis geltenden flexiblen Arbeitszeitmodell Gleitzeit in Anspruch nehmen

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