Kommt es bei einer handgreiflichen Auseinandersetzung zu einer Verletzung durch einen Sturz, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz auch für zukünftige Schäden. Allerdings kann es auch zur Anrechnung eines Mitverschuldens kommen.
So hat das Landgericht Detmold in dem hier
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