Wohnraumkündigungen – wegen Berufsbedarf oder Geschäftsbedarf

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter zum Zwecke der Eigennutzung zu (frei-)beruflichen oder gewerblichen Zwecken möglich ist und dabei Leitlinien zum Umgang mit Wohnraumkündigungen wegen sog. Berufs- oder Geschäftsbedarfs (§ 573 Abs. 1 Satz 1 BGB)

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Aktenvermerk

Schadensersatz wegen vorgetäuschten Vermieterbedarfs – und der notwendige Parteivortrag

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell (erneut) damit zu befassen, welche Anforderungen an die tatrichterliche Würdigung des Parteivortrags und des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu stellen sind, wenn der Mieter Schadensersatz wegen vorgetäuschten (Eigen-)Bedarfs begehrt, weil der Vermieter den in seiner Kündigung geltend gemachten Bedarf nach dem Auszug des Mieters nicht verwirklicht.

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Der vormutlich vorgeschobene Eigenbedarf

Setzt der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat um, so liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen ist. Unter diesen Umständen ist es dem Vermieter zuzumuten, substantiiert und plausibel („stimmig“) darzulegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Eigenbedarf

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Vorratskündigung wegen Eigenbedarfs

Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus. Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch so weit „verdichtet“ haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht. Bundesgerichtshof, Beschluss

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Eigenbedarfskündigung durch die Investoren-GbR

Die Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses kann auch auf den Eigenbedarf eines der Gesellschafter der Eigentümer-GbR gegründet werden. Zugleich hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Anbietpflicht des Vermieters, der über eine weitere leerstehende Wohnung verfügt, geändert. InhaltsübersichtDer AusgangssachverhaltEigenbedarf eines GbR-GesellschaftersAnbietungspflicht des Vermieters Der Ausgangssachverhalt[↑] In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatten

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Verkaufsabsichten – und die vergeschobene Eigenbedarfskündigung

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann auch dann vorgeschoben sein, wenn ein Vermieter seit längerem Verkaufsabsichten hegt und der von ihm benannten Eigenbedarfsperson den Wohnraum in der – dieser möglicherweise nicht offenbarten – Erwartung zur Miete überlässt, diese im Falle eines doch noch gelingenden gewinnbringenden Verkaufs ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen

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Schadensersatz wegen vorgeschobener Eigenbedarfskündigung – und der Räumungsvergleich

Ein Schadensersatzanspruch wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs gemäß § 280 Abs. 1 BGB ist nicht durch einen zwischen den Mietvertragsparteien abgeschlossenen Räumungsvergleich ausgeschlossen. Ein Räumungsvergleich unterbricht den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer (Eigen)Bedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten Schaden nur dann, wenn damit auch etwaige Ansprüche des Mieters wegen eines

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Wie sieht eine ordentliche Wohnungskündigung aus?

Gründe für den Mieter, um einen bestehenden Mietvertrag zu kündigen, gibt es viele – doch welche Gründe sind rechtens und wie müssen diese formvollendet aufs Kündigungsschreiben? Dieser Ratgeber zeigt, was Mieter zu beachten haben, um ihrem Vermieter rechtskräftig zu verabschieden. Der Mietvertrag entscheidet über die Kündigungsoptionen Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist

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Gerichtsgebäude

Der vage Eigenbedarf

Ein – auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter – Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht. Denn für eine

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Eigenbedarfskündigung – und ihre Begründung

Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages wegen Eigenbedarfs ist unwirksam, wenn sie entgegen § 573 Abs. 3 BGB nicht ausreichend begründet wurde. Der Zweck dieser Vorschrift besteht darin, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung

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Vorgetäuschter Eigenbedarf – und Räumungsvergleich

Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von (Eigen)Bedarf – wie auch sonst bei einer schuldhaften (materiell) unberechtigten Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses – dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Ob ein Räumungsvergleich den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer (Eigen)Bedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten

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Eigenbedarf beim Mischmietverhältnis

Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses, wenn er die Räume als

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Schreibmaschine

Der bei Mietvertragsschluss absehbare Eigenbedarf

Der Vermieter, der eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen, setzt sich mit einer später hierauf gestützten Eigenbedarfskündigung zu seinem früheren Verhalten in Widerspruch, wenn er den Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, bei Vertragsschluss

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Bücherschrank

Spätere Eigenbedarfskündigung nicht ausgeschlossen

Ein Vermieter handelt bei einer auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er diesen Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht erwogen hat. Eine Bdarfsvorschau kann vom Vermieter nicht verlangt werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit bewohnt die beklagte Mietern aufgrund eines mit dem Vermieter

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Eigenbedarfskündigung für die Zweitwohnung – der gesetzliche Richter und die Revisionszulassung

Eine Eigenbedarfskündigung ist auch für eine Zweitwohnung möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Räumungsurteil in Folge einer derart begründeten Eigenbedarfskündigung nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verletzt es auch nicht das Recht der Mieterin auf den gesetzlichen Richter, dass das Berufungsgericht die Revision zum Bundesgerichtshof

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Formale Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

Das Kündigungsschreiben des Vermieters genügt den formalen Voraussetzungen gemäß § 573 Abs. 3 BGB, wenn die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters – hier seines Eigenbedarfs – in dem Kündigungsschreiben angegeben sind. Denn der Zweck dieses Begründungserfordernisses besteht darin, dem Mieter zum frühest möglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition

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Eigenbedarfskündigung wegen beruflicher Nutzung

Auch wenn der Vermieter, der eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt, die vermietete Wohnung nicht nur überwiegend, sondern ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzen will, ist das hierdurch begründete Interesse gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Beendigung des Mietverhältnisses den in § 573 Abs. 2

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Bundesfinanzhof (BFH)

Polnische Zigaretten – steuerfrei für Familienangehörige

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs stellt es einen tabaksteuerfreien Eigenbedarf dar, wenn eine Privatperson in einem anderen EU-Mitgliedstaat Zigaretten erwirbt, in das deutsche Steuergebiet verbringt und an Familienangehörige verschenkt. Von der deutschen Tabaksteuer befreit sind in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union versteuerte Zigaretten, die Privatpersonen in diesem Mitgliedstaat

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Taschenrechner

Eigenbedarfskündigung

Kündigt der Vermieter eine Wohnung, so hat er gemäß § 573 Abs. 3 BGB in dem Kündigungsschreiben die Gründe anzugeben, aus denen sich sein berechtigtes Interesse an der Kündigung – also etwa der Eigenbedarf – ergibt. Neben der Frage, ob diese Gründe wirklich vorliegen, ist in den nachfolgenden Räumungsprozessen auch

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Kiffen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können die Staatsanwaltschaften nunmehr an Verfahren einstellen, wenn die Betroffenen mit bis zu zehn Gramm Haschisch oder Marihuana oder einem halben Gramm harter Drogen erwischt werden. Diese erhöhten Eigenbedarfsquoten sieht der neue Drogenerlass des nordrhein-westfälischen Justizministers vor. Diese Einstellung steht allerdings im Ermessen der Staatsanwaltschaft – die Strafbarkeit

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Eigenbedarfskündigung wegen 9 m²

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters ist gegeben, wenn er den Wohnraum für sein Enkelkind braucht, das gegenwärtig auf 9 m² unzureichend untergebracht ist. Es liegt gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses insbesondere dann vor, wenn er die Räume

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Oberlandesgericht

Der Eigenbedarf eines Gesellschafters

Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen. Einer GmbH & Co. KG kann ein Eigenbedarf ihrer Gesellschafter nicht zugerechnet werden, so dass die von der Gesellschaft als Vermieterin erklärte Kündigung unwirksam und das ihr Räumungsbegehren unbegründet ist. Allerdings darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Gesellschaft

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Dramatisierungen bei der Eigenbedarfskündigung

Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu stellenden formellen Anforderungen nahm jetzt der Bundesgerichtshof Stellung. Konkret ging es um die Frage, wieweit der kündigende Vermieter seine Gründe dramatisieren darf. Der Bundesgerichtshof sah hierin keine Probleme, solange nur tatsächlich der Grund für die Eigenbedarfskündigung vorliegt. Anlass hierfür war für den Bundesgerichtshof eine

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Eigenbedarf für die Nichte

Der Vermieter kann eine von ihm vermietete Wohnung gemäß § 573 Abs. 1 BGB nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich,

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Geldscheine

Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Der Bundesgerichtshof hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob der Mieter nach dem Auszug aus einer Mietwohnung Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auch dann geltend machen kann, wenn die Kündigung des Vermieters aus formalen Gründen unwirksam gewesen ist. Die Klägerin war seit 1977 Mieterin in einem Wohnhaus der Beklagten in Berlin. Aufgrund

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