Gerichtsgebäude

Der vage Eigenbedarf

Ein – auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter – Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt

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Taschenrechner

Eigenbedarfskündigung

Kündigt der Vermieter eine Wohnung, so hat er gemäß § 573 Abs. 3 BGB in dem Kündigungsschreiben die Gründe anzugeben, aus denen sich sein berechtigtes Interesse an der Kündigung – also etwa der Eigenbedarf – ergibt. Neben der Frage, ob

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Kiffen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können die Staatsanwaltschaften nunmehr an Verfahren einstellen, wenn die Betroffenen mit

  1. bis zu zehn Gramm Haschisch oder Marihuana oder
  2. einem halben Gramm harter Drogen

erwischt werden. Diese erhöhten Eigenbedarfsquoten sieht der neue Drogenerlass des nordrhein-westfälischen Justizministers vor.

Diese

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Oberlandesgericht

Der Eigenbedarf eines Gesellschafters

Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen.

Einer GmbH & Co. KG kann ein Eigenbedarf ihrer Gesellschafter nicht zugerechnet werden, so dass die von der Gesellschaft als Vermieterin erklärte Kündigung unwirksam und das ihr Räumungsbegehren unbegründet

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Eigenbedarf für die Nichte

Der Vermieter kann eine von ihm vermietete Wohnung gemäß § 573 Abs. 1 BGB nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere

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