Die Hanfpflanze im Maisfeld

Auch bezüglich der auf einem Maisfeld aufwachsenden Hanfpflanzen, die noch nicht geerntet waren, besteht auch eine Strafbarkeit des Züchters wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG).

Hinsichtlich dieser Betäubungsmittel besteht ein von

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