Die Festsetzungsfrist für die Eigenheimzulage verlängert sich nicht auf zehn Jahre, wenn die Eigenheimzulage durch unrichtige Angaben (Subventionsbetrug) erschlichen worden ist.
Der Bundesfinanzhof führt damit seine fort.
Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 EigZulG sind auf die Eigenheimzulage die
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