Festschreibung der EK-Verwendungsreihenfolge

Der Bundesfinanzhof hat jetzt die auf sein Vorabentscheidungsersuchen ergangene „Burda-Entscheidung“ des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften umgesetzt, nach der die Festschreibung der Verwendungsreihenfolge des nach altem Recht mit unterschiedlichen Körperschaftsteuersätzen belasteten Eigenkapitals in § 28 Abs. 4 KStG 1996 europarechtskonform ist.

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