Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen

Die vom Berliner Landesgesetzgeber eingeführten Beschränkungen für die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen verstoßen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht gegen Verfassungs- oder Unionsrecht. Auch eine in Rheinland-Pfalz für Spielhallen geschaffene Abstandsregelung zu Einrichtungen für Minderjährige ist hiernach verfassungskonform.

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