Flughafen München

Die Münchener Flughafenerweiterung – und die Klage des Naturschutzverbandes

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Start- und Landebahn sowie gegen die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen richtete. Der Naturschutzverband ist eine anerkannte Umweltvereinigung und in Bayern

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Der Atomausstieg kann kommen – und wird teuer

Die Regelungen des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31.07.2011 erweisen sich weitgehend als eine zumutbare und auch die Anforderungen des Vertrauensschutzes und des Gleichbehandlungsgebots wahrende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums. Die 13. AtG-Novelle verletzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) jedoch insoweit,

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Rentenbesteuerung verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das zum 1.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz richteten, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Alterseinkünftegesetz führte einen Systemwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung ein, so dass Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungen – zunächst mit einem Anteil von 50 %

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Die noch nicht unverfallbare Betriebsrente – Eigentumsgarantie und Insolvenzschutz

Die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Ansprüche und sozialversicherungsrechtliche Rentenansprüche und Rentenanwartschaften, die auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Sicherung seiner Existenz dienen und im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben worden sind. Auch unverfallbare

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2005 – Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe

Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 war nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber durfte die Arbeitslosenhilfe durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Arbeitslosengeld II“, „Hartz IV“) ersetzen. Der

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