Der werdende Wohnungseigentümer

Als werdender Wohnungseigentümer ist nur anzusehen, wer (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in der Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls im Innenverhältnis zwischen dem teilenden

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Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in der Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls im Innenverhältnis zwischen dem teilenden Eigentümer und den Ersterwerbern eine vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes geboten, sobald die Käufer eine rechtlich verfestigte Erwerbsposition besitzen und infolge des vertraglich vereinbarten

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Laptop

Nicht gebuchte Dienstbarkeiten – und der gutgläubig lastenfreie Erwerb einer Eigentumswohnung

Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit erstreckt sich auch auf nicht eingetragene, jedoch eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten am Grundstück. Nicht gebuchte Dienstbarkeiten, welche an einzelnen Miteigentumsanteilen nicht fortbestehen können, erlöschen dann insgesamt und damit auch im Verhältnis

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Die Klage des Wohnungseigentümers – und die gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft

Wird ein Mehrheitsbeschluss gefasst, wonach bestimmte gemeinschaftsbezogene Individualansprüche der Wohnungseigentümer (für die eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands nicht besteht) im Wege der Klage durchgesetzt werden sollen, wird im Zweifel eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbands begründet.

Klagen die Wohnungseigentümer, obwohl für

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Der neue Kredit der Wohnungseigentümergemeinschaft – und die ordnungsgemäße Verwaltung

Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.

In einem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall stritten Mitglieder einer aus 201 Einheiten bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft aus Pforzheim. In der Eigentümerversammlung beschlossen die Wohnungseigentümer die Durchführung einer

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Geldscheine

Sondereigentum am Doppelstockparkplatz

Das zu einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Doppelstockparker (Duplex-Parker) gehörende Fahrblech ist – auch soweit es entfernt werden kann, ohne die Funktionsfähigkeit der Hebeanlage im Übrigen zu beeinträchtigen – nicht sondereigentumsfähig.

Kosten von Instandsetzungsmaßnahmen an diesen Duplex-Parkplätzen können nicht abweichend von

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Bundesverwaltungsgericht

Der Dönerladen im Wohneigentum

Ein „Dönerladen“ ist kein Laden und keine Gaststätte. Ist im Teilungsvertrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Geschäftsraum als ‚Laden‘ ausgewiesen, darf er nicht als Gaststätte genutzt werden.

In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreit bilden die Mitglieder der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft sowie

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Übertragung von Eigentumswohnungen vor vollzogener Teilung – und der gewerbliche Grundstückshandel

Veräußert ein Eigentümer nach Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung fünf -wenn auch sachenrechtlich noch nicht getrennte- Eigentumswohnungen an fünf unterschiedliche Erwerber, sind damit fünf Veräußerungsvorgänge gegeben, die sich zwangsläufig auf fünf unterschiedliche Objekte beziehen müssen. Damit ist die Drei-Objekte-Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

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Bücherregal

Die weitere Unterteilung eines Wohnungseigentums

Die ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgte Unterteilung eines Wohnungseigentums ist unzulässig, wenn Räume, die nach der Teilungserklärung nicht zu Wohnzwecken (etwa Kellerräume) dienen, nach der Unterteilungserklärung ein neues Wohnungseigentum bilden. Grundbucheintragungen, die eine solche Unterteilung vollziehen, sind inhaltlich unzulässig

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Öffnungsklausel und Minderheitenrechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die durch eine Öffnungsklausel legitimierte Mehrheitsmacht wird materiellrechtlich u.a. durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt; ein in solche Rechte ohne Zustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer eingreifender Beschluss ist schwebend unwirksam. Zu den unentziehbaren, aber verzichtbaren Mitgliedschaftsrechten gehört das sog. Belastungsverbot,

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