Außerordentliche Kündigung – wegen persönlicher Eignungsmängel

Für die Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung aufgrund von Eignungsmängeln in der Person des Arbeitnehmers müssen sich nach dem von § 626 Abs. 1 BGB vorgegebenen rechtlichen Maßstab besondere, sein Beschäftigungsinteresse selbst für die ordentliche Kündigungsfrist überwiegende Interessen des Arbeitgebers feststellen lassen. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis

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Strafbares außerdienstliches Verhalten als Kündigungsgrund – Der Jobcenter-Angestellte als Koks-Dealer

Ein strafbares außerdienstliches Verhalten kann ein Eignungsmangel als in der Person des Arbeitnehmers liegender Kündigungsgrund darstellen. Im hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer seit 2005 bei der Bundesagentur für Arbeit als Sachbearbeiter „Leistungsgewährung im Bereich SGB II“ beschäftigt. Im Jahr 2001 war er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem

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