Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des Veranstalters gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt.
Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17.06.für den Zeitraum zwischen dem 30.08.und dem 14.09.2020 geplanten Dauermahnwache
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