Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde eines russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Volkszugehörigkeit erfolgreich, die sich gegen die Versagung von Eilrechtsschutz bezüglich einer Abschiebung in die Russische Föderation richtete: Der Beschwerdeführer ist russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Volkszugehörigkeit. Seinen im Jahr 2015 im Bundesgebiet gestellten Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt)
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