3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art.20 Abs. 3 GG) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Menschen mit mehr und Menschen mit weniger finanziellen Mitteln bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Dem dienen die gesetzlichen Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe. Diese kann allerdings davon abhängig gemacht werden, dass
Lesen