Die erneuerte Einbauküche in der Mietwohnung

Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht -als sog. Erhaltungsaufwand- sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt

Artikel lesen

Ohne Küche ist auch kein Mietmangel

Wegen des Diebstahls einer vereinbarungsgemäß im Keller der Mietwohnung eingelagerten Einbauküche des Vermieters steht dem Mieter kein Anspruch auf Mietminderung zu.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war die Mietwohnung ursprünglich bauseits mit einer Einbauküche ausgestattet. Nach einer im

Artikel lesen
Schild

Vorauszahlung beim Kücheneinbau

„Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.“
Diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer (vom Lieferanten einzubauenden) Einbauküche ist unwirksam.

Auch eine nachträgliche Vereinbarung, mit der der Lieferant dem Besteller das Recht einräumt,

Artikel lesen