Bundesverwaltungsgericht

Consultants und die Arbeitsgerichte

Handelsvertreter gelten gemäß § 5 Abs. 3 ArbGG dann als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes, wenn sie der vertraglich nicht für weitere Unternehmer tätig werden dürfen und wenn sie während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich nicht

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