Das Motorrad aus den USA

Wer im Ausland lebte und dann wieder nach Deutschland „zurückwandert“, kann sein Umzugsgut regelmäßig als „Übersiedlungsgut“ zollfrei einführen. Dies gilt freilich nicht, wenn die Tätigkeit und damit auch der Aufenthalt im Ausland von vorneherein nur auf eine begrenzte Zeit angelegt

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