Nervige eMail-Werbung

Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer eMail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

Dies stellte der Bundesgerichtshof jetzt auf die Klage von Frankfurter Rechtsanwälten klar, nachdem in der Vorinstanz das Oberlandesgericht

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