Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften

Der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting stellt nach einer heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber der Ehe dar. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend

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Lohnsteuerklasse eingetragener Lebenspartner

Zwar hält der Bundesfinanzhof an seiner Auffassung fest, dass die Beschränkung des Rechts auf Wahl der Zusammenveranlagung auf Ehegatten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Da eingetragene Lebenspartner demzufolge mangels eines entsprechenden Veranlagungswahlrechts gemäß der Gesetzessystematik nach der Grundtabelle versteuert werden,

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Splittingtarif für Lebenspartnerschaft

Bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht sind eingetragene Lebenspartner im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln. Diese Auffassung vertrat jetzt das Finanzgericht Köln in einem bei ihm anhängigen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides und

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