Wachpolizei Berlin

Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

Für die Eingruppierung eines (hier:) seit 1993 in dieser Funktion beschäftigten Wachpolizisten im Objektschutz sind die §§ 22, 23 BAT-O sowie die Tätigkeitsmerkmale des Teils I der Anlage 1a zum BAT-O für Angestellte im Büro, Buchhalterei, sonstigen Innendienst und im Außendienst maßgebend.  Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen

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Friedhof

Eingruppierung eines städtischen Hilfsgärtners

Für die Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen im personellen Geltungsbereich des § 11a TVöD-NRW ist nach Nr. 1 der Vorbemerkungen zu allen Entgeltgruppen des Eingruppierungsverzeichnisses im Anhang zu Teil A § 11a TVöD-NRW das Tätigkeitsmerkmal maßgebend, dem die auszuübende Tätigkeit zeitlich mindestens zur Hälfte entspricht. Damit

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Eurocent

Korrigierende Höhergruppierung – und die Stufenlaufzeit

Nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung. Die Stufenlaufzeit ist nach § 16 Abs. 3 TVöD-AT (VKA) innerhalb derselben Entgeltgruppe zurückzulegen.  Der Begriff der Höhergruppierung wird in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes entsprechend dem allgemeinen Wortgebrauch meist

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Tarifvertragliche Höhergruppierung der Servicekräfte beim Amtsgericht – und die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin

Ein Bundesland kann sich auch insoweit nicht auf Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen, wie es zivilrechtlich – als Arbeitgeber – tätig geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich diese gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts

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Eingruppierung eines Sozialarbeiters

Der Leiter des Sachgebiets Allgemeiner Sozialer Dienst übt die Tätigkeit eines Sozialarbeiters aus, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung im Sinne der Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 6 TVöD/VKA aus der Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA heraushebt. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hat ein staatlich anerkannter Sozialarbeiter geklagt, der

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Arbeitsamt Dessau

Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

§ 17 Abs. 1 TVÜ-Länder ordnet zunächst die Weitergeltung von §§ 22, 23 BAT/BAT-O einschließlich der Anlage 1a bis zum 31.12.2011 an. Die ursprünglich nur als vorübergehend angesehene Überleitung der Angestellten entsprechend der Anlage 2 zum TVÜ-Länder im Sinne einer formalen Zuordnung der bisherigen Vergütungsgruppen des BAT/BAT-O zu den neuen

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Klinik

Stationsleitung in der Pflege – und die maßgeblichen Tätigkeitsmerkmale

Für die Eingruppierung von Leitenden Beschäftigten in der Pflege (Teil B Abschnitt XI Ziffer 2 der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA) gehen die Tarifvertragsparteien von einem „regelmäßig“ mehrstufigen Organisations- und Leitungsmodell – Bereich/Abteilung, Station, Gruppe/Team – aus. Die Tätigkeitsmerkmale für die Leitenden Beschäftigten sind unabhängig davon anzuwenden, ob

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Teileingruppierungen – und die Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Arbeitgeberin kann das Mitbestimmungsverfahren – und damit auch das Zustimmungsersetzungsverfahren – nicht auf einzelne Teile einer zustimmungspflichtigen Ein- oder Umgruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG beschränken. Eine „Teileingruppierung“ steht einer unrichtigen, unzutreffenden Eingruppierung gleich. Dementsprechend umfasst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht nur die Einreihung in eine bestimmte Entgeltgruppe,

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Bundesarbeitsgericht

Korrigierende Rückgruppierung – und der Höhergruppierungsantrag des Arbeitnehmers

Die Darlegungs- und Beweislast für eine höhere Eingruppierung obliegt in einem Prozess grundsätzlich der Beschäftigten. Im Fall einer sog. korrigierenden Rückgruppierung, dh. bei einer beabsichtigten Zuordnung zu einer niedrigeren als der bisher als zutreffend angenommenen Vergütungsgruppe, kann sich die Beschäftigte jedoch auf die ihr zuvor als maßgebend mitgeteilte Vergütungsgruppe berufen.

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Eingruppierung eines Schulhausmeisters

Ein Schulhausmeister konfiguriert eine Anlage der Gebäudeleittechnik im Sinne der Entgeltgruppe 7 Teil B Abschnitt XXIII der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA, wenn er Systemeinstellungen der zu betreuenden Anlage im Rahmen der durch den Hersteller eingeräumten Steuerungsmöglichkeiten unter Anwendung der Systemsoftware abweichend von der Grund- oder Werkseinstellung bedarfsgerecht

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Kirchliches Amtsblatt

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung – und seine Auslegung

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) ist kein Tarifvertrag im Sinn des Tarifvertragsgesetzes, sondern eine auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommene kirchliche Arbeitsrechtsregelung. Bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welchen mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nur über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen Wirkung verschafft werden kann. Sie

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Der Leiter einer Behindertenwerkstatt – und seine Eingruppierung

Der Entgeltgruppenplan zum Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) für Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 9 zum BAT-KF) setzt in Abschnitt 6 für die Berufsgruppe der Mitarbeiterinnen in Werkstätten für behinderte Menschen für eine Vergütung nach Entgeltgruppe SD 16 BAT-KF voraus, dass diese als „Leiterin“ einer Werkstatt für behinderte Menschen

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Bundesarbeitsgericht

Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren kommt es bei einer einseitigen Erledigungserklärung -anders als im Urteilsverfahren- nicht darauf an, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war. Nach § 95 Satz 4, § 83a Abs. 2 ArbGG ist ein Beschlussverfahren in der Rechtsbeschwerdeinstanz einzustellen, wenn die Beteiligten es für erledigt erklärt

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Eingruppierungen – und die Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Ein- und Umgruppierung beschränkt sich nicht auf die bloße Einreihung der Tätigkeit des entsprechenden Arbeitnehmers in eine bestimmte Vergütungsgruppe. Das Mitbestimmungsverfahren nach § 99 BetrVG ist ein einheitliches Verfahren, das die Ein- oder Umgruppierung in allen ihren Teilen erfasst. Umfasst die Eingruppierungsentscheidung

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Arbeitsgericht Karlsruhe

Eingruppierung von Beschäftigten in den Serviceeinheiten der Gerichte

Beschäftigte in den Serviceeinheiten der (Arbeits-)Gerichte üben überwiegend Tätigkeiten aus, die das Tarifmerkmal der „schwierigen Tätigkeiten“ der Vergütungsgruppe Vb Teil II Abschnitt T Unterabschnitt I der Anl. 1a zum BAT (= Entgeltgruppe 9a TV-L) erfüllen. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall hat eine ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte geklagt, die seit

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Vertrag

Die im Arbeitsvertrag benannte Vergütungsgruppe

Wird in einem Arbeitsvertrag des öffentlichen Dienstes die Geltung der entsprechenden Tarifverträge (hier: insbesondere des TV-L und des TVÜ-Länder) vereinbart, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine ebenfalls im Arbeitsvertrag bezeichnete Entgeltgruppe eine lediglich deklaratorische Angabe darstellt. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall finden auf das Arbeitsverhältnis der

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Elektriker

Der Ausbilder in der Lehrwerkstatt – und seine Eingruppierung

Ein Ausbilder, der eine Ausbildung zum Fahrzeugschlosser absolviert und die Ausbilder-Eignungsprüfung abgelegt hat, ist bei Einsatz in einer Lehr- bzw. Ausbildungswerkstatt – hier: in einer Juniorwerkstatt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)  – nach Entgeltgruppe 9a TVöD/Bund zu vergüten. Der Ausbilder hat seit dem 1.01.2015 einen Anspruch auf Vergütung

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Geldrechner

Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes

Die Voraussetzungen der Nr. 4 der „Bemerkungen zu allen allen Vergütungsgruppen der im Bereich der VKA geltenden Anlage 1a zum BAT“ sind hinsichtlich der Tätigkeit im sozialpsychiatrischen Dienst an sich erfüllt, wenn die Sozialarbeiterin Tätigkeiten nach Entgeltgruppe S 14 TVöD/VKA ausübt, ohne über die vorgesehene Ausbildung als Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin mit staatlicher

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Bundesarbeitsgericht Sitzungssaal

Eingruppierungsklage – und der konkrete Streitgegenstand

Das Begehren der Feststellung einer Eingruppierung in Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA ist nicht als „Minus“ in demjenigen einer Eingruppierung in Entgeltgruppe S 13 TVöD/VKA enthalten, wenn  geltend gemacht wird, die klagende Arbeitnehmerin sei als „sonstige Beschäftigte“ iSd. Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA tätig. Insoweit bestehen für die jeweiligen Eingruppierungen unterschiedliche Voraussetzungen,

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Antike

Eingruppierung nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes – und das Praxissemester

Praxissemester im Sinne des § 7 Satz 3 des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sind nur solche Semester, in denen ausschließlich praktische Arbeiten erbracht werden. Für die Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) besteht unter anderem die tarifliche Anforderung einer „einschlägigen

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Rollstuhl

Eingruppierung einer Pflegedienstleiterin – und die Buftis

Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall eine „große Gruppe“ oder ein „großes Team“ iSd. Entgeltgruppe P 11 der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA, wenn ihnen als Gruppen- oder Teamleitung mehr als neun Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) fachlich unterstellt sind. Mit dem Begriff „in der Regel“ haben die Tarifvertragsparteien aber

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Justizzentrum Gelsenkirchen

Eingruppierungsklage – und die Darlegungslast des Arbeitnehmers

Erfordert die Prüfung, ob das allgemeine Tätigkeitsmerkmal einer Entgeltgruppe erfüllt ist, einen wertenden Vergleich, sind entsprechende Anforderungen an die Darlegung seitens der Arbeitnehmerin zu stellen. Im Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem klagenden Beschäftigten nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen die Darlegungslast. Vertritt der Arbeitnehmer er die Auffassung, seine Tätigkeit erfülle die Anforderungen eines

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Höhergruppierung – und die Mitbestimmung des Betriebsrats

Die durch einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b Abs. 1 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) ausgelöste Rechtsanwendung unterliegt als (Neu-)Eingruppierung der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Gemäß § 99 Abs.

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Krankenhaus

Eingruppierung einer als Praxisanleiterin eingesetzten Gesundheits- und Krankenpflegerin

Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin (GuK) mit erfolgreich absoliverter Fortbildung zur Praxisanleiterin verfügt zwar über die nach Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 2 TVöD/VKA für Praxisanleiter in der Pflege geforderte berufspädagogische Zusatzqualifikation. Sie übt jedoch keine „entsprechende Tätigkeit“ aus, wenn ihre auszuübende Tätigkeit nicht mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge umfasst, die die Anforderungen

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Umgruppierungen – und die fehlende Zustimmung des Betriebsrats

Nach § 101 BetrVG kann der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme iSd. § 99 BetrVG ohne seine Zustimmung durchführt, beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. Bei Ein- oder Umgruppierungen ist eine „Aufhebung“ im wörtlichen Sinne nicht möglich, da es sich hierbei nicht um konstitutive

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Werkzeug

Eingruppierung eines Hausmeisters

Bei der Eingruppierung sind in einem ersten Schritt die für die Bewertung maßgebende Gesamttätigkeit oder die Teiltätigkeiten zu bestimmen. Dagegen ist es nicht ausreichend, lediglich die dem Arbeitnehmer übertragenen Einzeltätigkeiten anhand der von der Arbeitgeberin vorgenommenen Gliederung in Tätigkeitsbereiche unmittelbar darauf zu überprüfen, ob diese der tariflichen Anforderung zugeordnet werden

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Schloss Osnabrück (Uni)

Die Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer niedersächsischen Universität – und ihre Eingruppierung

Mit der Eingruppierung einer Lehrerin, die an einer niedersächsischen Universität als „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ tätig ist, hatte sich aktuell das Bundesarbeitsgericht zu befassen: Anlass hierfür war der Fall einer Lehrerin, die  an der Universität O im Fachbereich Kultur- und Geowissenschaften studiert und im Jahr 1993 erfolgreich die Magisterprüfung abgelegt

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Eingruppierung, Höhergruppierung, Umgruppierung, Rückgruppierung – einer Justizfachangestellten

Für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs zur tariflichen Bewertung der Tätigkeit einer Beschäftigten ist nach § 12 Abs. 1 TV-L das Arbeitsergebnis maßgebend. Ob eine oder mehrere Einzeltätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führen, ist anhand einer natürlichen Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der durch den Arbeitgeber vorgegebenen Arbeitsorganisation zu beurteilen. Hierbei bleibt die tarifliche

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Justizzentrum Bückeburg

Die Serviceeinheit beim Amtsgericht – und die Eingruppierung einer Beschäftigten

Die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht erfüllt das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L (TV-L EntgeltO), wenn innerhalb von Arbeitsvorgängen, die mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit ausmachen, schwierige Tätigkeiten in rechtlich erheblichem Ausmaß erbracht werden müssen. Dabei kann

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Eingruppierung von Stationsleitungen im Kreiskrankenhaus

Der Begriff der Stationsleitung, wie er in Teil B Abschnitt XI Ziffer 2 der Anlage 1 zum TVöD/VKA verwendet wird, entspricht dem allgemeinen berufskundlichen Verständnis. Stationsleitungen koordinieren die pflegerischen Aufgaben der Station und üben insoweit Leitungsaufgaben gegenüber den fachlich unterstellten Beschäftigten aus. Darüber hinaus wirken sie bei der Betriebsführung der

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Eingruppierung eines Schulhausmeisters

Ein Schulhausmeister kann in Entgeltgruppe 7 TVöD/VKA eingruppiert werden. Eine Eingruppierung des Hausmeisters in Entgeltgruppe 7 TVöD-VKA setzt nach § 12 Abs. 2 und Abs. 1 TVöD-VKA voraus, dass die gesamte von dem Hausmeister nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit deren Tätigkeitsmerkmalen entspricht. Dies ist der Fall, wenn zeitlich mindestens zur

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Bücherschrank

Eingruppierung eines Übersetzers beim Bundessprachenamt

Ein Übersetzer beim Bundessprachenamt kann nicht ohne weiteres eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 13 TVöD/Bund verlangen. Für das Eingruppierungsbegehren des Übersetzers waren in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall die §§ 12 und 13 TVöD/Bund iVm. dem TV EntgO Bund maßgebend. Der Übersetzer stützt die geltend gemachte höhere Eingruppierung auf

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Eingruppierung einer Stationsleitung

Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall dann eine „große Station“ iSd. Entgeltgruppe P 13 der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA, wenn ihnen als Stationsleitung mehr als zwölf Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) fachlich unterstellt sind. Mit dem Begriff „in der Regel“ haben die Tarifvertragsparteien aber zu erkennen gegeben, dass im

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Eingruppierung eines Leitstellendisponenten bei der Feuerwehr

Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TVöD/VKA ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Das ist der Fall, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder

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Der Streit um die Eingruppierung – und der Zustimmungsersetzungsantrag für zwischenzeitlich ausgeschiedene Beschäftigte

Das Rechtsschutzbedürfnis verlangt als Sachentscheidungsvoraussetzung das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Inanspruchnahme der Gerichte. Fehlt es, ist ein Antrag als unzulässig abzuweisen. Bei Leistungs- und Gestaltungsklagen kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Antragsteller offensichtlich gerichtlicher Hilfe zur Erreichung seines Ziels nicht (mehr) bedarf. Der Antrag eines Arbeitgebers, die Zustimmung

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