Ein erhöhter Förderbedarf im Sinne der Protokollerklärung Nr. 6 Buchst. g zur Entgeltgruppe S 8b TVöD/VKA setzt voraus, dass der berufstypische normale Unterstützungsbedarf eines Kindes im Vergleich zu Gleichaltrigen sehr deutlich überschritten wird. Landesrechtliche Förderkriterien sind hierfür nicht maßgeblich; ein
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