Die Anforderungen an ein tarifliches Tätigkeitsmerkmal sind regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit auszuüben hat, die einem im Tarifvertrag genannten Tätigkeitsbeispiel entspricht. Wird ein Tätigkeitsbeispiel in mehr als einer Entgeltgruppe aufgeführt, haben die Tarifvertragsparteien damit regelmäßig zum Ausdruck gebracht, dass zumindest eine Eingruppierung in die niedrigste der in
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