Auflösungsverlust – und die Nichtzulassungsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kommt nicht in Betracht, wenn sich die rechtlichen Erwägungen des Finanzgericht mit den tragenden Ausführungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts decken. Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht in

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BGH-Strafsenate – und die Sicherung der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung

Eine Sitzgruppe eines anfragenden Bundesgerichtshofs ist nicht gehindert, während der Dauer des von einer anderen Sitzgruppe desselben Bundesgerichtshofs beschlossenen Anfrageverfahrens auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung zu entscheiden. Eine Bindungswirkung entsteht erst durch den Antwortbeschluss des angefragten Bundesgerichtshofs, wenn dieser seine Zustimmung zu einer Änderung der bisherigen Rechtsprechung erteilt. Meint

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Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei einem einfachen Subsumtionsfehler

Die fehlerhafte Subsumtion unter einen zutreffend gewählten Obersatz vermag die Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde aus dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht zu rechtfertigen. Soweit die Rechtsbeschwerde einen Subsumtionsfehler rügt, behauptet sie damit einen bloßen Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall. Ein solcher Fehler würde jedoch die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 75

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