Wohncontainer

Container sind keine Gebäude

Container, die nicht auf einem eigenen Fundament ruhen, sind bewertungsrechtlich kein Gebäude, wenn sie lediglich für eine vorübergehende Nutzung aufgestellt sind und nach Wegfall des nur zeitweise bestehenden Raumbedarfs wieder entfernt werden sollen. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof in für eine im Mai 2012 in Hamburg errichtete Containeranlage, die aus

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Feststellung eines Grundbesitzwerts – und der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

An der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Feststellung eines Grundbesitzwerts bestehen bis zur Vorlage eines Sachverständigengutachtens beim Finanzamt zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts keine ernstlichen Zweifel, selbst wenn bereits vorher schlüssige Erwägungen, die für einen niedrigeren gemeinen Wert sprechen, vorgebracht wurden. Die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts soll auf Antrag ausgesetzt

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Bodenrichtwerte in der Grundstücksbewertung – und der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes

Bodenrichtwerte sind für die Bestimmung des Bodenwerts geeignet, wenn sie für eine Bodenrichtwertzone ermittelt sind, in der das Grundstück liegt. Sind für ein Anliegergrundstück ein Straßen- und ein Platzwert anwendbar, ist im Rahmen einer Einzelbewertung zu entscheiden, in welchem Umfang das Grundstück jeweils dem Straßen- und dem Platzwert zuzuordnen ist.

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Einheitsbewertung von Grundstücken in den ostdeutschen Bundesländern

Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet sind für ihre restliche Laufzeit verfassungsrechtlich hinzunehmen. Mit dieser Maßgabe stellen die gleichlautenden Ländererlasse betreffend die Bewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet zulässige, typisierte Schätzungen des gemeinen Werts dar. Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet Insoweit ist § 129 BewG in der aktuell noch

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Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet – und die Ertragsarmut des Grundstücks

Die Ertragsarmut eines Bewertungsobjekts kann nicht im Rahmen des Sachwertverfahrens zur Einheitswertermittlung berücksichtigt werden. Einheitsbewertung in den ostdeutschen Bundesländern Nach § 129 Abs. 1 BewG gelten für die im Beitrittsgebiet liegenden wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke die festgestellten oder noch festzustellenden Einheitswerte nach den Wertverhältnissen zum 01.01.1935 weiter.

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Reihenhaus

Einheitsbewertung von Grundstücken – und die Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen

Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen. Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nicht dem Bauordnungsrecht

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Zweitwohnungsteuern in Oberstdorf und Sonthofen – und die Grundstücksbewertung von 1964

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die sich gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuern in den bayerischen Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen wenden. In beiden Gemeinden werden zur Berechnung der Zweitwohnungsteuer die Werte der Einheitsbewertung von Grundstücken basierend auf den Wertverhältnissen von 1964 herangezogen und diese entsprechend dem Verbraucherpreisindex hochgerechnet. Das Bundesverfassungsgericht

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Großmark

Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden – und der bewertungsrechtliche Abschlag

Eine unbedingte Abbruchverpflichtung besteht, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich zum entschädigungslosen Abbruch der von ihm errichteten Gebäude verpflichtet ist und er nur in bestimmten Fällen eine Entschädigung für die Gebäude erhält. Eine Entschädigungsregelung lässt die Abbruchverpflichtung nicht entfallen, wenn die Erfüllung der Entschädigungsvoraussetzungen

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Einheitswert – und die Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Ob der Nichtabbruch eines Gebäudes trotz Abbruchverpflichtung voraussehbar ist, ist anhand des Verhaltens der am konkreten Miet- oder Pachtvertragsverhältnis Beteiligten zu beurteilen. Auch das Verhalten der Rechtsvorgänger oder der Beteiligten vergleichbarer Miet- oder Pachtverhältnisse kann bei der Prognoseentscheidung berücksichtigt werden. Für die Voraussehbarkeit des Nichtabbruchs sind die Verhältnisse zum Feststellungszeitpunkt

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Bundesfinanzhof (BFH)

Grundsteuer – die seit 50 Jahren verschleppte Reform

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verfassungswidrige Einheitsbewertung des Grundvermögens?

Der Bundesfinanzhof hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertungsstichtag 1.01.2009 für verfassungswidrig, weil die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt 1.01.1964 für die Einheitsbewertung zu Folgen führt, die mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr vereinbar sind. Der Bundesfinanzhof hat deshalb einem bei ihm

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages

Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG 2002 n.F. wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um 1, 2 Prozent des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes gekürzt. An Stelle der Kürzung nach Satz 1 tritt nach Satz 2 auf

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Grundsteuererlass wegen Bauschäden

Bauschäden erheblichen Umfangs, die zu einer vorübergehenden Unbenutzbarkeit eines Grundstücks führen, rechtfertigen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Göttingen keinen Grundsteuererlass. Nach § 33 Abs. 5 GrStG entgegensteht. Nach dieser Vorschrift ist eine Ertragsminderung kein Erlassgrund, wenn sie für den Erlasszeitraum durch Fortschreibung des Einheitswerts berücksichtigt werden kann oder bei rechtzeitiger Stellung

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Schwimmende Anlagen

Eine auf dem Wasser schwimmende Anlage ist mangels fester Verbindung mit dem Grund und Boden und wegen fehlender Standfestigkeit bewertungsrechtlich kein Gebäude. Der jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedene Streitfall betraf ein Event- und Konferenzzentrum, das auf einem Kanal im Gebiet des Hamburger Hafens liegt und aus drei Schwimmkörpern und einem Pfahlbau

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Intensivnutzung landwirtschaftlicher Betriebsflächen

Der Einheitswert im Sinne des § 48a BewG intensiv genutzter landwirtschaftlicher Betriebsflächen ist auch dann nach Maßgabe dieser Vorschrift teilweise beim Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen, wenn bereits der Eigentümer die Flächen intensiv genutzt hatte. Bei der Feststellung des Einheitswerts des Betriebs des Klägers ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem für die landwirtschaftliche

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Zuckermais-Garten

Im Rahmen der Feststellung des Einheitswertes ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Anbau von sogenanntem Zuckermais bewertungsrechtlich als gärtnerische Nutzung zu beurteilen. Der Anbau von Zuckermais stellt danach auch dann einen Gemüsebau im Sinne von § 40 Abs. 2, § 48a Satz 1 Nr. 2 und § 59

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Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich jetzt der Auffassung des Bundesfinanzhofes in München angeschlossen, dass ein Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt, sondern auch strukturell bedingte Ertragsminderungen nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.

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