Leistungsfähigkeit einer Unterhaltspflichtigen – und die in der Vergangenheit liegenden Unterhaltszeiträume

Die Leistungsfähigkeit einer Unterhaltspflichtigen ist für in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume grundsätzlich nach den in dieser Zeit tatsächlich erzielten Einkünften zu bestimmen. Aus Vereinfachungsgründen können u. U. Jahresdurchschnittsbeträge gebildet werden.

2. Bei einer Verbesserung der Einkommensverhältnisse infolge der Aufnahme einer

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Leistungsfähigkeit einer Unterhaltspflichtigen – und die in der Vergangenheit liegenden Unterhaltszeiträume

Die Leistungsfähigkeit einer Unterhaltspflichtigen ist für in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume grundsätzlich nach den in dieser Zeit tatsächlich erzielten Einkünften zu bestimmen. Aus Vereinfachungsgründen können u. U. Jahresdurchschnittsbeträge gebildet werden.

Bei einer Verbesserung der Einkommensverhältnisse infolge der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

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