Die Änderung eines Steuerbescheids

Geht aus den einer Steuererklärung beigefügten Unterlagen die Höhe der Betriebseinnahmen hervor, darf das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht zu Ungunsten des Klägers ändern. Es ist unbeachtlich, dass die Höhe der Betriebseinnahmen dem Finanzamt nicht auf einem amtlichen Vordruck, sondern

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