Mit der Zurechnung von Beteiligungseinkünften bei einem modellhaft aufgelegtem Gesamtvertragskonzept hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen. Konkret ging es dabei um Aktiengeschäfte zum Zweck des sog. Dividenden-Stripping: Dem zugrunde lag ein Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV), in dem die Beteiligten über die körperschaftsteuerrechtlichen Folgen sog. Dividendenstripping-Geschäfte einer
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