Geldscheine

Die freiwillige Einlage des Kommanditisten – und sein Verlustausgleichsvolumen

Ein Kommanditist kann sein Verlustausgleichsvolumen i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG auch durch die Erbringung einer freiwilligen Einlage erhöhen. Eine derartige freiwillige Einlage ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie gesellschaftsrechtlich, insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag, zulässig ist. Dementsprechend führt die Buchung einer freiwillig vom Kommanditisten erbrachten Einlage auf

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Der insolvente Immobilienfonds – und die Rückabwicklungsanordnung der BaFin

Die aus einer Rückabwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen nach § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG folgende öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Rückzahlung gesellschaftsvertraglich begründeter Einlagezahlungen der Gesellschafter ändert nichts an dem gesellschaftsrechtlichen Charakter dieser Zahlungen als haftendes Kapital, hinter dem die öffentlich-rechtliche Verpflichtung jedenfalls in der Insolvenz

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Die im letzten Jahr nicht verbuchte Einlage – und der Bilanzzusammenhang

Werden Sonderbetriebsausgaben, die aus privaten Mitteln bestritten worden sind, im Jahr der Entstehung des Aufwands nicht berücksichtigt, kommt eine erfolgswirksame Nachholung in einem Folgejahr nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs nicht in Betracht. Bei der Ermittlung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und der Gewinnfeststellung der Kommanditgesellschaft sind die der Kommanditistin für Rechtsberatung

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Schwarzeinnahmen – und die Änderung der Körperschaftsteuerbescheide wegen verdeckter Einlagen

§ 32a Abs. 2 KStG verlangt, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbescheid mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten Einlage ergeht. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage kann folglich die Änderung der an die Gesellschaft

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Die Zahlung auf die Einlagenschuld des GmbH-Gesellschafters – und ihr unmittelbarer Rückfluss

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die für die Erfüllung der Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG) erforderliche Leistung zur freien Verfügung des Geschäftsführers (§ 8 Abs. 2 GmbHG) nicht vor, wenn der eingezahlte Einlagebetrag absprachegemäß umgehend an den Inferenten zurückfließt. Die Umgehung der Kapitalaufbringungsregeln setzt zwar keine personelle Identität

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Absetzung für Substanzverringerung

Eine Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus. Legt der Kommanditist ein in seinem Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen in die KG ein, hat diese das Kiesvorkommen mit dem Teilwert anzusetzen. Absetzung für Substanzverringerin und Teilwertabschreibungen sind auch dann nicht zulässig, wenn die KG das Kiesvorkommen nicht selbst abbaut, sondern einem Dritten zur

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Gutschrift auf Kapitalkonto II – als Einlage

Überträgt der Kommanditist einer KG dieser ein Wirtschaftsgut, dessen Gegenwert allein seinem Kapitalkonto – II gutgeschrieben wird, liegt darin – entgegen der Rechtsauffassung des Bundesministeriums der Finanzen – keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Einlage vor, wenn sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der KG die maßgeblichen Gesellschaftsrechte

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Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter

Strenge Trennungstheorie? Modifizierten Trennungstheorie? Einheitstheorie? Beim Bundesfinanzhof steht aktuell die Rechtsfrage an, wie die teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf eine Personengesellschaft zu behandeln ist. Der Bundesfinanzhof lässt aktuell erkennen, der modifizierten Trennungstheorie zuzuneigen, hat jedoch nun vor der endgültigen Klärung dieser Frage das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem beim Bundesfinanzhof

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Nachholung eines unterbliebenen Einlagenabzugs

Ermittelt der Steuerpflichtige seine Einkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG, dann werden Einlagen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens –als fiktive Betriebsausgaben– gewinnmindernd im Jahr der Einlage berücksichtigt. Unterlässt es der Steuerpflichtige, bei der Anschaffung, Herstellung oder Einlage eines Wirtschaftsguts des Umlaufvermögens die –echten oder fiktiven– Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung

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Einlagehandlungen in das (gewillkürte) Betriebsvermögen

Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die aus betrieblicher Veranlassung angeschafft, hergestellt oder eingelegt werden. Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher und tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht. Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (§ 4 Abs.1, § 5 EStG) können solche des notwendigen oder des gewillkürten Betriebsvermögens sein. Eine Einlage

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