Segmentierungen bei der Einlagesicherung – und die Beitragspflicht zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen

In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Gesetzgeber befugt war, im Jahre 1998 im Hinblick auf die zu normierende Anlagensicherungs- und Entschädigungsregelung die Einlagenkreditinstitute einerseits und die Wertpapierhandelsunternehmen andererseits unterschiedlichen Institutsgruppen zuzuordnen.

Vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung

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Keine Anrechnung von Bestandsprovisionen in der Phoenix-Insolvenz

Der Bundesgerichtshof verneint die Anrechnung von Bestandsprovisionen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Ein Kapitalanleger muss sich im Falle der Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen keine Provisionsansprüche des Wertpapierhandelsunternehmens entgegenhalten lassen, wenn dieses die Ansprüche nach dem Rechtsgedanken

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Phoenix und die Einlagensicherung

Für die geschädigten Anleger des Phoenix Kapitaldienstes besteht ein Entschädigungsanspruch nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.

Der Bundesgerichtshof hat in drei Parallelverfahren entschieden, dass die von den Kapitalanlegern im Zusammenhang mit der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH gegen die Entschädigungseinrichtung der

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Phoenix und die Folgen – keine Anlegerentschädigung für Scheingewinne

Ein Kapitalanleger hat gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen im Falle der Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens keinen Anspruch nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz auf Zahlung von Scheingewinnen, die das Unternehmen in Kontoauszügen oder Saldenbestätigungen ausgewiesen hatte. Damit verneinte jetzt der Bundesgerichtshof eine

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Einlagensicherung in Karlsruhe

Die Erhebung von „Beiträgen“ nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ist, wie das Bundesverfassungsgericht aktuell entschieden hat, mit dem Grundgesetz vereinbar.

Am 1. August 1998 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) in Kraft. Dieses verpflichtet Einlagenkreditinstitute sowie

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Phoenix, die BaFin und die Wirtschaftsprüfer

Einer Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungseinrichtung des Bankensystems steht gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das einen Prüfungsauftrag der BaFin unzureichend erfüllt hat, kein Schadensersatzanspruch zu, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat.

Die Klägerin des jetzt vom BGH entschiedenen Falls ist eine gemäß § 6

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Aufklärung über Einlagensicherung

Für die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht, Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehungen über die bestehende Einlagensicherung zu informieren, ist es ausreichend, dass ein verständlicher und inhaltlich zutreffender Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank vorliegt und der Anleger durch eine auf

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